Wer wir sind ...
Die Kanzlei wurde im März 1998 durch den Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Dirk Glock gegründet und seitdem ständig ausgebaut.
Den Ursprung der Kanzlei bildet die umfassende Beratung lokal ansässiger Privatpersonen und Kleingewerbetreibender. Insbesondere durch die enge Zusammenarbeit mit Verbänden und deren Mitgliedsunternehmen avancierte die Kanzlei im Folgenden zu einem überregional tätigen Dienstleister auf den Gebieten des Arbeits-, Wirtschafts- und Vertragsrechts.
Für mittelständische Unternehmen und Großunternehmen sind wir deutschlandweit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts mit Schwerpunkt im Betriebsverfassungs- und Tarifrecht sowie des Gesellschafts-, Handels- und Vertragsrechts tätig.
Die Arbeit der tätigen Rechtsanwälte erfährt eine weitere Ausrichtung durch eine Verzahnung mit der Verlags-, Druck- und Medienbranche und den hieran angelagerten Rechtsgebieten des Presse-, Medien-, Wettbewerbs- und Urheberrechts.
Unser Vorgehen in der außergerichtlichen Beratung ebenso wie in der Prozessvertretung ist stets an den Erfordernissen des Einzelfalls orientiert. Ein hohes Maß an Flexibilität versetzt uns in die Lage, auch kurzfristig spezialisierte Teams von Mitarbeitern zu bilden und so die Rechte unserer Mandantschaft effektiv zu realisieren. Auf diese Weise begleiten wir erfolgreich Umstrukturierungsmaßnahmen in Unternehmen in allen Facetten, gegebenenfalls unterstützt von Kooperationspartnern im steuerberatenden Bereich.
Neben der Übertragung von Einzelmandaten werden wir mit der Durchführung von Schulungsmaßnahmen (Seminare, Workshops, etc.) und der Erstellung von Rechtsgutachten in den oben genannten Gebieten beauftragt.
Eine individuelle Problemlösung, getragen von rechtlicher Kompetenz und Verständnis für die Belange und Wünsche unserer Auftraggeber bilden die Maxime unseres Handelns.







